Mietbedingungen

Allgemeine Mietbedingungen (Stand 13.11.2025)


Miete:

Die Mietpreise gelten für max. 4 Tage inkl. Abhol-/Rückgabetag (z. B. Freitag bis Montag).
Längere Mietdauer + 20% / Tag.

Unsere normalen Öffnungszeiten sind: (auch während den Bürozeiten sind wir nicht immer im Geschäft!)

Montag bis Freitag 8.00 – 11.30 und 13.30 – 17.00 Uhr
Samstag und Randzeiten nach Vereinbarung

Preise:

Alle Preise inkl. MwSt. Peis- und Sortimentsänderungen vorbehalten.
Mindesfakturabetrag bei Miete Fr. 80.– / bei Lieferung Fr. 400.– / resp. Fr. 800.–.
Befestigungsmaterial wie Gewichtsplatten, Spanngurte, Heringe, Regenrinnen sind im Mietpreis inbegriffen!
Rückgabe: Der vereinbarte Rückgabetermin ist strikte einzuhalten!
Nur so können wir dem nächsten Kunden auch die Verfügbarkeit der bestellten Waren garantieren. Verspätete Rückgabe wird mit einem Zuschlag von 20% / Tag des
vereinbarten Mietpreises verrechnet.

Lieferung: (nicht immer möglich!)

Grundsätzlich ist eine Lieferung nur im angegebenen Liefergebiet möglich, und das auch nur, wenn wir dazu die nötige Lieferkapazität haben. Dabei gelten folgende Mindestfakturabeträge:

Liefergebiet

Bei Lieferung gilt folgender Mindestfakturabetrag:

Grün markierte Gebiete: Fr. 400.— inkl. MwSt
Gelb markierte Gebiete: Fr. 800.— inkl. MwSt

Die Zufahrt zum Lieferplatz muss für Lieferwagen gewährleistet sein. Das Aus- und Einladen beim Lieferwagen ist im Preis inbegriffen. Benötigt wird in jedem Fall mind. eine kräftige Hilfsperson, gestellt vom Auftraggeber.
Die Verbringung in Stockwerk, Keller etc. ist im Preis nicht inbegriffen.
Aufstellen der Zelte durch Schöni PartyWare AG auf Anfrage.

Verlust / Beschädigung des Mietmaterials

Verlust/ Fehlendes oder defektes Material wird durch Schöni PartyWare AG ersetzt oder repariert und entsprechend in Rechnung gestellt.
Fremdersatz/-reparaturen werden nicht akzeptiert.
Fehlendes und nicht reparierbares Material wird zum offiziellen Neupreis verrechnet. Die Differenz zum Zeitwert gilt als Umtriebsentschädigung.
Die Reparierbarkeit wird von Schöni PartyWare AG entschieden.
Mietmaterial/ Schöni PartyWare AG setzt alles daran einwandfreies und vollständiges Mietmaterial zur Verfügung zu stellen.

Gewährleistung:

Sollte jedoch bei der Übergabe des Mietmaterials an den Kunden; fehlendes, falsches oder nicht benutzbares Mietmaterial sein, wird es dem Kunden nicht verrechnet, sofern dies unverzüglich nach erkennen des Mangels an den 24h Kundendienst von Schöni PartyWare AG gemeldet wird (Tel. 079 329 28 59) und Schöni PartyWare AG dafür keinen entsprechenden Ersatz, Reparatur oder Austausch in nützlicher Frist (nach Übergabe bis zur Retoure) anbieten kann. Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzsansprüche sind
ausgeschlossen.

Reinigung:

Mietwaren müssen in gereinigtem Zustand retourniert werden, zusätzliche Reinigungsarbeiten werden nach Aufwand verrechnet. Die weissen Zelte dürfen nicht als Grill-/Kochzelte verwendet werden!
Das Trocknen der Zelte ist im Mietpreis inbegriffen.

Zahlung:

Nach Vereinbarung. Schöni PartyWare AG behält sich das Recht vor, bei Reservation ein entsprechendes Depot oder Vorauszahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug wird ein Unkostenbeitrag von Fr. 50.—, sowie ein Verzugszins von 5% p.a. fällig.

Wetter:

Wetterabhängige und provisorische Reservationen nur nach Absprache. Die Faltzelte sind nicht sturmfest. Bei aufkommendem Unwetter müssen diese rechtzeitig abgebaut werden.

Annullation:

Der Auftrag wird auch bei Nichtdurchführung des Anlasses bzw. Annullation verrechnet: Bis 30 Tage vor Termin 50%, danach 80% des Mietpreises. Reservierte und nicht abgeholte Aufträge werden zu 100% verrechnet. Bei einer Auftragsbestätigung gilt die Höhe der Reservationsgebühr auch als Annullationsgebühr.
Die Mindest-Annullationsgebühr beträgt Fr. 50.—.

Haftung:

Das Mietmaterial ist durch Schöni PartyWare AG nicht versichert.
Der Kunde übernimmt die uneingeschränkte Haftung für die Transporte, Elementarschäden (Sturm, Hagel, Schnee etc.) sowie für die Benutzung der Mietsachen. Der Abschluss einer allfälligen Haftpflicht-, Diebstahl-, Elementar- und Randalierversicherung ist Sache des Kunden/Veranstalters.

Allgemeines:

Sämtliches Mietmaterial bleibt in jedem Fall Eigentum von Schöni PartyWare AG.
Wir halten uns das Recht vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Als Gerichtsstand wird von beiden Parteien Egg ZH anerkannt.

Mönchaltorf, 13.11.2025